Amtssignatur der Gemeinde Albersdorf-Prebuch gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Die Amtssignatur ist eine rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird und damit kenntlich macht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.

Ein auf Papier ausgedrucktes elektronisches Dokument einer Behörde hat die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde, wenn das elektronische Dokument mit einer Amtssignatur versehen wurde.

Dies wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut (Verwaltungseigenschaft der Behörde) ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
- die Bildmarke der Behörde
- einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
- Prüfinformation der elektronischen Signatur

Die von der Gemeinde Albersdorf-Prebuch im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Gemeinde Albersdorf-Prebuch auf. Die Darstellung erfolgt dabei in folgender Form:

Bildmarke Albersdorf Prebuch
Dieses Dokument wurde amtssigniert.
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter
https://www.albersdorf.at/index.php/gemeindeinfos/amtssignatur

Überprüfung des amtssignierten elektronischen Dokumentes
Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion des Adobe Acrobat Readers oder einer kompatiblen Software überprüft werden.
Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ein durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden. (Weiterführende Informationen: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH)

Überprüfung des ausgedruckten amtssignierten Dokumentes
Liegt das Dokument nur als Ausdruck vor, so kann eine Verifizierung unter der im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten erfolgen.
Damit überprüft werden kann, ob es sich beim Ausdruck tatsächlich um eine Erledigung unserer Gemeinde handelt, müssen Sie den vollständigen Ausdruck bei uns vorlegen. Dies kann auf folgende Arten erfolgen:
- Persönlich
- Per E-Mail (mit einem Scan des Ausdruckes als Beilage)
- Postalisch (mit dem Original oder einer Kopie des Ausdrucks)

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