Eintragungsverfahren für Volksbegehren - März/April 2025

Veröffentlichungsdatum06.03.2025Lesedauer1 Minute
unterschreiben

Ende März/Anfang April können drei Volksbegehren unterschrieben werden.
Eintragungszeitraum: 31. März bis 7. April 2025


Folgende Volksbegehren können unterschrieben werden:

  • Autovolksbegehren: Kosten runter!
  • ORF-Haushaltsabgabe NEIN
  • Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!

An folgenden Zeiten können Eintragungen im Gemeindeamt vorgenommen werden:

Montag,
31. März 2025,
08:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag,
1. April 2025,
08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch,
2. April 2025,
08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag,
3. April 2025,
08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag,
4. April 2025,
08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag,
5. April 2025,
GESCHLOSSEN
Sonntag,
6. April 2025,
GESCHLOSSEN
Montag,
7. April 2025,
08:00 bis 18:00 Uhr


Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt  (österr. Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht)  und zum Stichtag 24. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines dieser Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch Online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Direkt über ID Austria
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes  (7. April 2025), 20.00 Uhr, durchführen.

KM_Verlautbarung_Eintragungsverfahren_Volksbegehren_05.03.2025.pdf herunterladen (0.08 MB)

Die Texte mit den Begründungen zu den einzelnen Volksbgehren finden Sie unter: Link auf die Website des BMI