Gemeinderatswahl 2025

Veröffentlichungsdatum05.03.2025Lesedauer2 Minuten
Wappen Gemeinde Albersdorf-Prebuch mit Vermerk Gemeinderatswahlen 2025

Gemeinderatswahl 
am Sonntag, 23. März 2025
Wahlzeit: 7 bis 12 Uhr

Wahlberechtigt sind alle Personen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (06.01.2025) die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde Albersdorf-Prebuch den Hauptwohnsitz haben.

Wahllokale:

- Gemeindeamt Albersdorf-Prebuch, 8200 Albersdorf 160
- Volksschule Prebuch, 8211 Prebuch 40

Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte

Seit dem Tag der Ausschreibung der Wahl kann die Wahlkarte in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, beantragt werden. Die Wahlkarten sowie die erforderlichen Beilagen stehen seit 5. März zur Verfügung. 

Begründung für die Ausstellung einer Wahlkarte
Jeder Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte muss eine Begründung (wie z. B. wegen Krankheit, Ortsabwesenheit oder Aufenthalts im Ausland) enthalten. Ebenso ist der Bedarf einer Wahlkarten-Schablone für blinde oder schwer behinderte Menschen bekanntzugeben.

Antragsfrist
Mündlich (d. h. persönlich, aber nicht telefonisch) im Gemeindeamt Albersdorf-Prebuch bis Freitag, 21. März 2025, 12.00 Uhr oder schriftlich bis spätestens Mittwoch, 19. März 2025 sowie unter www.meinewahlkarte.at, www.oesterreich.gv.at oder über die App Digitales Amt. Meine Wahlkarte

Österreich.gv.at

Antragsform
Bei der persönlichen Antragstellung ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis) sowie die Wählerverständigungskarte mitzubringen. Bei einer schriftlichen Antragstellung ist die Glaubhaftmachung der Identität erforderlich (z. B. durch Angabe der Passnummer, Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises). Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter, elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.

Mit einer Wahlkarte können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben

Brief-Wahlkarte

  •    entweder sofort nach mündlicher (persönlicher) Beantragung der Wahlkarte im Gemeindeamt bei gleichzeitiger Ausfolgung der Wahlkarte an die Gemeindebedienstete, 
  •    durch Einwurf in den Briefkasten beim Eingang des Gemeindeamtes,
  •    durch Übermittlung per Post, wobei die Wahlkarte spätestens am Wahltag bis 12 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde der Gemeinde Albersdorf-Prebuch eingelangt sein muss,
  •    durch Abgabe am Wahltag bei einem Wahllokal des Wahlortes. 

Wahlkarte (nicht verschlossen, nicht verklebt)

  •    am Wahltag des eigenen Sprengels sowie auch in den Wahllokalen des eigenen Wahlortes
  •    am Wahltag vor einer besonderen „fliegenden“ Wahlbehörde (nach einem entsprechenden Antrag)

Für weitere Informationen steht Ihnen Frau Alexandra Obenaus, unter der Tel. Nr.: +43 3112 3110, gerne zur Verfügung.

Bei der Wahl am Wahlsonntag, 23. März, ist bitte die Wählerverständigungskarte UND ein Lichtbildausweis mitzubringen (Reisepass, Personalausweis, Führerschein ...)!