Flächenwidmungsplan-Änderung

Veröffentlichungsdatum09.12.2024Lesedauer1 Minute
Gemeindewappen mit Flächenwidmungsplan

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass in regelmäßigen Abständen eine Revision des Flächenwidmungsplanes stattzufinden hat. Im Rahmen dieser Revision haben alle Grundstückseigentümer die Möglichkeit, Bauvorhaben sowie Planungsvorschläge schriftlich bekanntzugeben.
Auf Grund dieser Vorschläge und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen hat die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Land und dem dafür befugten Raumplaner ein Konzept zur zukünftigen Siedlungsentwicklung zu erstellen.

Wesentliches Ziel des Verfahrens ist es, Flächen ökonomisch und ökologisch zu nutzen und unter Berücksichtigung der Interessen aller derzeitigen und zukünftigen Gemeindebürger sowohl natürliche Ressourcen zu erhalten als auch zum Gemeinwohl Wohnraum zu schaffen.
Weiters wird im Zuge dieser Revision auch kontrolliert, ob derzeitiges Bauland wieder in Freiland rückgewidmet werden soll oder muss.
Da diese Flächenwidmungsplanrevision natürlich ein gewaltiger bürokratischer Aufwand ist und auch viel Geld kostet, bitte ich Sie liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sehr genau zu überlegen, ob und in welchem Ausmaß eine Widmungsänderung für Ihr Grundstück erfolgen soll und gegebenenfalls auch ob bereits bestehende Bauflächen, welche noch unbebaut sind, möglicherweise gar nicht als Bauland benötigt werden.

Für die Einreichung verwenden Sie bitte eines dieser Formulare:

zum Ausdrucken und händisch ausfüllen:  Baulandwunschformular_2025.pdf herunterladen (0.15 MB)

PDF am Bildschirm ausfüllbar:  Baulandwunschformular_2025_ausfüllbar.pdf herunterladen (0.09 MB)

Eine Einreichung Ihrer Wünsche ist bis 31. März 2025 möglich, später einlangende Formulare können nur gesondert behandelt werden und  dies ist mit deutlichem Mehraufwand und zusätzlichen Kosten verbunden.


Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung:
Brigitte Riedler, Bauamt
Tel. +43 3112 3110 15
bauamt@albersdorf.at