Heizkostenzuschuss

Veröffentlichungsdatum09.10.2024Lesedauer1 Minute
Foto mit Geldscheinen und Heizkörperventil

 Für den Heizkostenzuschuss gibt es folgende Voraussetzungen:

  • Sie müssen mindestens seit dem 1. September 2024 Ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben,
  • Ihr Haushaltseinkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten:
    • für einen Ein-Personen-Haushalt 1.572 Euro,
    • Haushaltsgemeinschaften 2.358 Euro,
    • sowie 472 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

Als Haushaltseinkommen gilt das Jahresgehalt. Wenn Sie mehr als 12 Monatsgehälter bekommen, gehören diese zum Haushaltseinkommen dazu. Das Einkommen pro Monat ist also Ihr Netto-Jahreseinkommen geteilt durch 12.
Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind Bewohner:innen von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Alten- und Pflegeheimen und Asylwerber:innen. Grundsätzlich keinen Anspruch auf Heizkostenzuschuss haben auch all jene Personen, die eine Wohnunterstützung beziehen.

Der Heizkostenzuschuss kann bei uns im Gemeindeamt beantragt werden, hier erhalten Sie auch weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss.
Das Land Steiermark kann den Heizkostenzuschuss nur mit Ihrer IBAN-Nummer überweisen. Die Nummer steht auf Ihrer Kontokarte. Bringen Sie diese Nummer unbedingt mit, wenn Sie in Ihrer Gemeinde den Antrag stellen! Sie ersparen sich und den Bearbeiterinnen und Bearbeitern Zeit und Mühe, danke!

NEU ist in diesem Jahr die Möglichkeit einer Online-Beantragung, die Sie selbst durchführen können. Hier gehts zur Online-Beantragung

Weitere Informationen finden Sie auf der Website es Landes Steiermark: Link zum Server vom Land Steiermark