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Hausfront mit kaputten Fenstern und Dach
Bild von hansbenn / Pixabay
Für die thermisch-energetische Sanierung („Sanierungsbonus“) und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen („Kesseltausch“) stellt der Bund ab 2026 jährlich maximal 360 Millionen Euro bereit. Insgesamt somit 1,8 Milliarden Euro laut Umweltförderungsgesetz (UFG) für die Periode 2026 bis 2030.
Lieferungen und Leistungen für den Kesseltausch werden ab 03.10.2025 gefördert. Lieferungen und Leistungen vor diesem Stichtag und wo beihilfenrechtlich nicht anders möglich, können nicht gefördert werden. Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Informationsblätter. Anträge und Registrierungen können solange eingebracht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens bis zum 31.12.2026.