Reisepass und Personalausweis

Veröffentlichungsdatum16.10.2024Lesedauer2 Minuten
Österr. Reisepass

Ein Reisepass oder Personalausweis kann bei uns im Gemeindeamt zu den Öffnungszeiten (Mo., Di., Do. und Fr. von 8 bis 12 Uhr und Mo. und Do. von 16 bis 18 Uhr) beantragt werden.


Persönliche Antragstellung

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses und Personalausweises muss persönlich eingebracht werden.

Wir als Gemeinde stellen den Reisepass bzw. Personalausweis nicht direkt aus, sondern leiten die Anträge an die Bezirkshauptmannschaft Weiz zur Bearbeitung weiter. Gewöhnlich erfolgt die Zustellung des neuen Reisepasses dann innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse (z. B. Wohnung, Arbeitsstätte, Gemeindeamt). Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.

Der Expresspass (Kosten: 148 Euro) wird im Produktionsprozess und bei der Zustellung bevorzugt behandelt und an eine Adresse nach Wahl per Post zugestellt (in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen).

Der Ein-Tages-Expresspass (Kosten: 326 Euro) wird am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) mit einem Botendienst an eine Adresse nach Wahl zugestellt.

Erforderliche Unterlagen 

  • Alter Reisepass oder Personalausweis (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar) 
  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)
  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen
  • für Reisepass: 112 Euro in BAR, 44 Euro für Kinder von zwei bis zwölf Jahren, für Kleinkinder bis zwei Jahre ist der Reispass gratis
  • für Personalausweis: 91 Euro in BAR, 39 Euro für Kinder

Nähere Informationen und Hinweise über erforderliche Unterlagen in speziellen Situationen.

Erfassung der Fingerabdrücke

Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab dem 12. Geburtstag mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst. Der Scanner macht dabei Bilder von zwei Fingern (in der Regel von den Zeigefingern), die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden. Vor dem 12. Geburtstag werden die Fingerabdrücke nicht abgenommen („Kinderpass“). Durch die Fingerabdrücke im Chip wird die Fälschungssicherheit erhöht und die eindeutige Zuordnung des Passes zu seiner Besitzerin/seinem Besitzer noch einfacher nachweisbar. Die Fingerabdrücke werden spätestens 90 Tage ab Ausstellung des Dokuments gelöscht, somit bleiben die Fingerabdrücke nur am Chip im Reisepass gespeichert.

Weitere Informationen zu Reisepass und Personalausweis

Für Fragen stehen wir Ihnen im Gemeindeamt unter +43 3112 3110 oder meldeamt@albersdorf.at gerne zur Verfügung.