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Aushängezeitraum: 30.09.2026 - 04.12.2026
Betrifft: Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/Entwicklungsplanes Nr. 5.00 „Siedlungsentwicklung Prebuch“, Verfahrensfall lfde. Nr. 5.05 gemäß § 24 (1) Stmk. Raumordnungsgesetz 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 20/2026 – öffentliche Auflage
KUNDMACHUNG
gemäß § 24 Stmk. Raumordnungsgesetz 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 20/2026 iVm § 92 Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115
Nachfolgende änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/ Entwicklungsplanes Nr. 5.00 der Gemeinde Albersdorf-Prebuch SIND VORGESEHEN:
„Das Gebiet mit baulicher Entwicklung bzw. Entwicklungspotenzial „Landwirtschaft“ wird im zentralen Bereich des Ortsteiles Prebuch (Suchgrdst. Nr. .15/3, KG 68142 Prebuch), gem. integrierender Plandarstellung in ein Gebiet mit baulicher Entwicklung bzw. Entwicklungspotenzial für „Wohnen“ gem. PVZO 2016 geändert.
Das Gebiet mit baulicher Entwicklung „Landwirtschaft“ wird im zentralen Bereich des Ortsteiles Prebuch (Suchgrdst. Nr. 10/2, KG 68142 Prebuch), gem. integrierender Plandarstellung in einen Bereich mit zwei Funktionen – Überlagerung „Wohnen“ und „landwirtschaftlich geprägte Siedlungsgebiete“ gem. PVZO 2016 geändert.
Das Gebiet mit baulicher Entwicklung für einen Bereich mit zwei Funktionen – Überlagerung „Wohnen“ und „Landwirtschaft“ wird im nordöstlichen Bereich des Ortsteiles Prebuch (Suchgrdst. Nr. 455, KG 68142 Prebuch), gem. integrierender Plandarstellung in ein Gebiet mit baulicher Entwicklung für „Wohnen“ gem. PVZO 2016 geändert.
Weiters werden die festgelegten Entwicklungsgrenzen an die Planzeichenverordnung 2016 angepasst.
Die örtliche Eignungszone für Erholung (lfde. Nr. 1) wird im Bereich des Suchgrdst. Nr. 667/1 KG 68142 Prebuch, gem. integrierender Plandarstellung durch die Örtliche Vorrang-/Eignungszone für Lagerplatz „lgp“ gem. PVZO 2016 ersetzt.
Zusätzlich erfolgt die Darstellung der Tierhaltungsbetriebe gem. § 27 (1) StROG iVm der Ersichtlichmachung einer Geruchszone.
Ergänzend erfolgt die Ersichtlichmachung der bestehenden Kapelle (Sse).“
Gemäß § 24 Stmk. Raumordnungsgesetz 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 20/2026, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.09.2026 den Beschluss gefasst, das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 5.00 zu ändern und den beiliegenden Entwurf der ÖEK-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 5.05 „Siedlungsentwicklung Prebuch“ verfasst von der Pumpernig & Partner GmbH vom 15.09.2026 GZ: 141FG26, in der Zeit von 05.10.2026 bis 04.12.2026 (mind. 8 Wochen) im Gemeindeamt während der Amtszeiten zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen.
Die öffentliche Versammlung zur Änderung des ÖEK gem. § 24 (5) StROG 2010 findet am 29.10.2026 um 19:00 Uhr im Gemeindeamt (Mehrzwecksaal) statt.
Wenn eine Verordnung aufgrund ihres Umfangs oder ihrer Art nicht an der Amtstafel angeschlagen werden kann, muss sie im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden. Der Entwurf einschließlich des Erläuterungsberichtes liegt für die gesamte Auflagedauer im Gemeindeamt auf und wird auch im Internet auf https://www.albersdorf.at veröffentlicht.
Innerhalb der Auflagefrist kann jedermann eine schriftliche Einwendung, die eine Begründung enthalten muss, beim Gemeindeamt einbringen.
Parteienverkehrszeiten:Mo., Di., Do. und Fr.: 8 bis 12 UhrMo. und Do.: 16 bis 18 Uhr
Für den Gemeinderat
Der Bürgermeister, Robert Schmierdorfer e.h.
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