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Aushängezeitraum: 30.09.2026 - 04.12.2026
Betrifft: Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 5.17 „Siedlungsentwicklung Prebuch“ gem. § 38 StROG 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 20/2026 – öffentliche Auflage
KUNDMACHUNG
gemäß § 38 Stmk. Raumordnungsgesetz 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 20/2026 iVm § 92 Stmk. Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115
Nachfolgende änderungen des Flächenwidmungsplanes Nr. 5.00 der GEmeinde Albersdorf-Prebuch sind vorgesehen:
„Das bisher festgelegte Bauland – Dorfgebiet (DO) mit einer gebietstypischen Bebauungsdichte von 0,2-0,8, umfassend die Such-Grdste. Nr. 1/7, 8/6, KG 68142 Prebuch, soll gem. Planwerk künftig als Bauland – Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einem unveränderten Bebauungsdichterahmen von 0,2-0,8 gem. § 30 (1) Z.2 StROG festgelegt werden.
Das bisher festgelegte Bauland – Dorfgebiet (DO) mit einer gebietstypischen Bebauungsdichte von 0,2-0,6, umfassend die Such-Grdste. Nr. 455, 456, KG 68142 Prebuch, soll gem. Planwerk künftig als Bauland – Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einem unveränderten Bebauungsdichterahmen von 0,2-0,6 gem. § 30 (1) Z.2 StROG festgelegt werden.
Es erfolgt die Ersichtlichmachung der Geruchszonen gem. § 27 (2) StROG und Löschung der Signaturpunkte gem. IST-Darstellung.
Auf Basis der Geruchszonen nach Abs. 3 des Wortlautes ist das Bauland – Allgemeines Wohngebiet (WA) im Bereich der Grdste. Nr. 424/2 und 427/2, beide KG 68142 Prebuch, als Sanierungsgebiet Immissionen (Luft) gem. § 29 (4) iVm, § 27 (5) Z.2 StROG festzulegen. Als Sanierungszeitraum wird eine verlängerbare Frist von 15 Jahren festgelegt. Die Zuständigkeit zur Beseitigung des Mangels liegt nicht im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde.
Die bisherige Sondernutzung im Freiland für Festplatz (fpl), umfassend die Grdste. Nr. 5/2 und 667/1, beide KG 68142 Prebuch, soll gem. Planwerk künftig als Sondernutzung im Freiland für Lagerplatz (lgp) gem. § 33 (3) Z.1 StROG festgelegt werden.
Eine Teilfläche des Grdst. Nr. 430/1, KG 68142 Prebuch, soll gem. Planwerk von bisher Bauland – Dorfgebiet [DO] mit einer zeitlich aufeinander folgenden Nutzung Bauland – Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer gebietstypischen Bebauungsdichte von 0,2-0,4 künftig als Bauland – Dorfgebiet (DO) mit einer gebietstypischen Bebauungsdichte von 0,2-0,4 gem. § 30 (1) Z.7 StROG festgelegt werden.
Die Grdst. Nr. 1/5 (Teilfl.) und 1/9, beide KG 68142 Prebuch, sollen gem. Planwerk von bisher Freiland- landwirtschaftlich genutzte Fläche (L) nunmehr als Bauland – Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer Bebauungsdichte von 0,2–0,8 festgelegt werden.
Teilflächen der Grdste. Nr. 418 und 419, beide KG 68142 Prebuch, soll gem. Planwerk von bisher land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im Freiland [LF] mit einer zeitlich aufeinander folgenden Nutzung Bauland – Dorfgebiet (DO) mit einer gebietstypischen Bebauungsdichte von 0,2-0,4 künftig als Freiland/Wald gem. § 33 (1) StROG festgelegt werden.
Ergänzend erfolgen geringfügige Anpassungen der Nutzungsarten (Bauland, Freiland und Verkehrsflächen) an den aktuellen Katasterstand bzw. die sonstigen Plangrundlagen. Zusätzlich erfolgt die Ersichtlichmachung der bestehenden Kapelle als Seelsorgeeinrichtung (SSE).“
Gemäß § 38 des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 20/2026, hat der Gemeinderat der Gemeinde Albersdorf-Prebuch in seiner Sitzung am 24.09.2026 den Beschluss gefasst, den Flächenwidmungsplan Nr. 5.00 zu ändern und den beiliegenden Entwurf der Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 5.17 „Siedlungsentwicklung Prebuch“, verfasst von der Pumpernig & Partner GmbH vom 15.09.2026 GZ: 141FG26, in der Zeit von 05.10.2026 bis 04.12.2026 (mind. 8 Wochen) im Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht öffentlich aufzulegen.
Wenn eine Verordnung aufgrund ihres Umfangs oder ihrer Art nicht an der Amtstafel angeschlagen werden kann, muss sie im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufgelegt werden. Der Entwurf einschließlich des Erläuterungsberichtes liegt für die gesamte Auflagedauer im Gemeindeamt auf und wird auch im Internet auf https://www.albersdorf.at veröffentlicht.
Innerhalb der Auflagefrist kann jedermann eine schriftliche Einwendung, die eine Begründung enthalten muss, beim Gemeindeamt einbringen.
Parteienverkehrszeiten:Mo., Di., Do. und Fr.: 8 bis 12 UhrMo. und Do.: 16 bis 18 Uhr
Für den Gemeinderat
Der Bürgermeister, Robert Schmierdorfer e.h.
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