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Das Wählerverzeichnis für die Landwirtschaftskammerwahlen am 25. Jänner 2026 liegt von 9. Dezember 2025 bis einschließlich 13. Dezember 2025, täglich, mindestens 2 Stunden
Dienstag, 9. Dezember 2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch, 10. Dezember 2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag, 11. Dezember 2025 von 16:00 bis 18:00 Uhr
Freitag, 12. Dezember 2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr
Samstag, 13. Dezember 2025 von 09:00 bis 11:00 Uhr
zur öffentlichen Einsicht auf.
Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis ist im Gemeindeamt möglich.
Innerhalb des Einsichtszeitraums kann jedermann in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen.
Gegen das Wählerverzeichnis kann jede/jeder Kammerzugehörige unter Angabe des Namens und der Adresse innerhalb des Einsichtszeitraums wegen Aufnahme vermeintlich Nichtwahlberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Wahlberechtigter schriftlich oder mündlich beim Gemeindeamt einen Berichtigungsantrag stellen.
Der Berichtigungsantrag muss beim Stadt-/Markt-/Gemeindeamt* noch vor Ablauf des Einsichtszeitraums (13. Dezember 2025) einlangen.
Der Berichtigungsantrag ist fürjeden Berichtigungsfall gesondert zu überreichen. Hat der Berichtigungsantrag die Aufnahme eines vermeintlich Wahlberechtigten zum Gegenstand, so sind auch die zur Begründung des Berichtigungsantrages notwendigen Belege anzuschließen. Wird im Berichtigungsantrag die Streichung eines vermeintlich Nichtwahlberechtigten begehrt, so ist der Grund hiefür anzugeben. Jeder Berichtigungsantag, auch ein mangelhaft belegter, ist vom Gemeindeamt entgegenzunehmen. Ist ein Berichtigungsantrag von mehreren Antragstellern unterzeichnet, so gilt, wenn kein Zustellungsbevollmächtigter genannt ist, der an erster Stelle Unterzeichnete als zustellungsbevollmächtigt.