Hybridmaisvermehrung 2026 - Anerkennung von Vermehrungsgebieten lt. Gesetz über die Sicherung der Hybridsaatgutvermehrung von Mais, Winterkörnerraps und Getreidearten (Steiermärkisches Hybridsaatgutvermehrungsgesetz), Stmk. LGBI. Nr. 712026, ausgegeben am 26. Jänner 2026
Aufgrund des zitierten Landesgesetzes, § 1 bis § 4, hat die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark die bis zum 1. Feber des Anbaujahres gemeldeten Vermehrungsgebiete von Saatmais zu überprüfen und gegebenenfalls als solche anzuerkennen.
ln diesem Sinne wurden der Landeskammer für Land- Forstwirtschaft Steiermark bis I .2.2026 von der Firma ALWERA AG, Wollsdorf 75, 8181 St. Ruprecht/Raab, die Gebiete
o 75 Prebuch
o 76 Albersdorf
o 104 Albersdorf 2
als Vermehrungsgebiete (Hybridmaisvermehrungsgebiete) im Sinne des zitierten Gesetzes gemeldet.
Die Uberprüfung der gemeldeten Gebietee ergab, dass die flächenmäßigen Voraussetzungen zur Anerkennung als Hybridmaisvermehrungsgebiete gegeben sind.
| Nr. | Vermehrungsgebiet | Gemeindezugehörigkeit(en) |
|---|
| 75 | Prebuch | Albersdorf-Prebuch und Ilztal |
| 76 | Albersdorf | Albersdorf-Prebuch und St. Ruprecht/Raab |
| 104 | Albersdorf 2 | Albersdorf-Prebuch |
Aufgrund des zit. Landesgesetzes, § 1 bis § 4, sowie der erfolgten Überprüfung, anerkennt die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark die gemeldeten, oben genannten Gebiete als Vermehrungsgebiete für Hybridmais.
Gleichzeitig wird hiermit ein 200 Meter breiter Schutzstreifen (=Schutzzone) um die Vermehrungsgebiete festgelegt, in dem sortenfremdes Saatgut, welches die Saatmaiserzeugung behindern könnte, nicht ausgesät werden darf.
Soweit der Landeskammer bekannt ist, wurde in allen Fällen mit den nicht vermehrenden Landwirten ein gütliches Einvernehmen hergestellt.
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