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Entschließen Sie sich dazu einen Hund zu halten, so ist dieser im Gemeindeamt anzumelden.
Die Hundeabgabe beträgt jährlich 60 Euro.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung abzugeben. Außerdem schreibt das steiermärkische Landesgesetz vor, dass jeder Hundebesitzer verpflichtet ist, einen Hundekundenachweis zu absolvieren, sollte nicht nachgewiesen werden können, dass in den letzten 5 Jahren bereits ein Hund gehalten wurde.
Hundekundenachweis - nächster Kurstermin bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz: Hundekundenachweis-Kurs_27.03.2025.pdf herunterladen (0.18 MB)
Bitte zur Hundeanmeldung folgende Unterlagen mitbringen:
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
- Impfpass
- Eventuell bereits ausgefülltes An- bzw. Abmeldeformular
- Nachweise für bereits abgelegte Prüfungen
- Hundekundenachweis
Die Hundeabgabe verringert sich auf 30 Euro für folgende Hunde:
- Hunde die ständig zur Bewachung von land- und forstwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben sowie von Gebäuden, die vom nächstbewohnten Gebäude mehr als 50 Meter entfernt liegen dienen
- Jagdhunde
- Behindertenhunde
- Wenn der Hund ein Begleithund mit der Prüfung BGH I oder II ist.
Die Hundeabgabe entfällt komplett, für:
- Diensthunde für öffentliche Wachen
- Hunde in behördlich bewilligten Tierheimen
Hundean- und abmeldung.pdf herunterladen (0.11 MB)
Hundeabgabenordnung_01.01.2013.pdf herunterladen (0.48 MB)
Für Fragen stehen wir Ihnen im Gemeindeamt unter +43 3112 3110 13 oder buchhaltung@albersdorf.at gerne zur Verfügung.