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Aushängezeitraum: 01.05.2026 - 31.07.2026
Laut Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Jänner 2026 (ABT03-1.0-11165/2014-150) wurde dem Gehörlosenverband Steiermark die Bewilligung erteilt, eine öffentliche Haussammlung vom 1. Mai 2026 bis 31. Juli 2026 im Bundesland Steiermark durchzuführen.
Der Erlös dient der Förderung der statutengemäßen Aufgaben des Gehörlosenverbandes im Bereich der Beratung und Betreuung für die gehörlosen und hörbeeinträchtigten Menschen in der Steiermark zur Verbesserung ihrer Situation und der Förderung der Kultur- und Sozialarbeit, sowie der Unterstützung der steirischen Gehörlosenvereine.
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