Eintragungsverfahren für Volksbegehren im Juni 2026

Veröffentlichungsdatum11.05.2026Lesedauer1 Minute
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Eintragungszeitraum: 15. bis 22. Juni 2026

Folgende Volksbegehren können unterschrieben werden:

  • „GRATIS Verhütung“
  • „Karfreitag-Feiertag für Alle“
  • „Polizei - kritischer Personalmangel“
  • „Transparenz im Parlament“ 
  • „Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl“    

An folgenden Zeiten können Eintragungen im Gemeindeamt vorgenommen werden:

Montag,15. Juni 2026,08:00 bis 20:00 Uhr
Dienstag,16. Juni 2026,08:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch,17. Juni 2026,08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag,18. Juni 2026,08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag,19. Juni 2026,08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag,20. Juni 2026,GESCHLOSSEN
Sonntag,21. Juni 2026,GESCHLOSSEN
Montag,22. Juni 2026,08:00 bis 18:00 Uhr


Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt  (österr. Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht)  und zum Stichtag 11. Mai 2026 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für eines dieser Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch Online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Direkt über ID Austria
Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes  (22. Juni 2026), 20.00 Uhr, durchführen.

Verlautbarung Volksbegehren-Eintragungszeitraum_Juni_2026.pdf herunterladen (0.09 MB)

Die Texte mit den Begründungen zu den einzelnen Volksbgehren finden Sie unter: Link auf die Website des BMI