Die elektronische Amtstafel  (Kundmachungen im Internet)  ersetzt nicht die Kundmachungspflichten an der realen Amtstafel.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Internetkundmachungen kann keine Gewähr übernommen werden.
Im Zweifelsfall gilt immer der Anschlag an der Amtstafel des Gemeindeamtes!

 

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